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Bauträgerrecht

Das Bauträgerrecht berührt zahlreiche Rechtsbereiche, angefangen von derAufteilung des Grundstücks nach dem Wohnungseigentumsgesetz, über die richtige und speziellen Gestaltung und Überprüfung der Kaufverträge, bis zur Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus dem Bereich des Baurechts.

Hintergrund dieses vielschichtigen Regelungsbereichs ist die Tatsache, dass bei einem Bauträgervertrag ein Grundstück und meist eine Wohnung verkauft wird, das noch nicht existiert.

Wir empfehlen Käufer und Verkäufer von Anfang an juristischen Rat einzuholen, da Fehler zum Scheitern des gesamten Projektes führen und existenzgefährdende Konsequenzen für beide Parteien haben können. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung und der Gestaltung aller für ein erfolgreiches Bauträgerprojekt erforderlichen Verträge, namentlich der Teilungserklärungen nebst der Gemeinschaftsordnungen und der Kaufverträge mit Bauverpflichtung.

Wir beraten und vertreten Käufer und Verkäufer wegen ihrer Forderungen aus ihrem Kaufvertrag, beispielsweise wegen Mängeln am Bauvorhaben und Bauträger bei der Vertragsgestaltung und der Durchsetzung von Forderungen aus den Bauverträgen mit den Bauunternehmen. Im Fall der verspäteten Fertigstellung des Bauvorhabens oder der Einstellung der Bauarbeiten helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung von Anspüchen, der Lösung von dem Vertrag oder auch bei der Verfolgung Ihrer Rechte und Interessen bei der Insolvenz des Bauträgers.

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