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Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich Ihre Interessen gegenüber Behörden, insbesonderde im Baugenehmigungsverfahren und Verfahren über die Änderung der Nutzung baulicher Anlagen, auch unter unter Berücksichtigung spezieller rechtlicher Anforderungen (beispielsweise aus dem Bereich des Denkmalrechts) und gegen Bauvorhaben, die sich nachteilig und belästigend auf Ihr Grundstück auswirken. Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen bei der Festsetzung von Sanierungsausgleichsbeiträgen. Schnelles Handeln innerhalb der Widerspruchsfrist und eine kompetente Überprüfung des Bescheides sind überaus wichtig. Oft sind die Bescheide fehlerhaft und überhöht.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung Ihrer Interessen im Rahmen der Bauleitplanung. Wir unterstützen und beraten Sie bereits bei der frühzeitigen Geltendmachung von Einwendungen gegen Bebauungspläne und vertreten Sie bei der gerichtlichen Anfechtung. Zu unseren Auftraggebern gehören Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange.

Wenn Sie erfahren, dass für Ihr Grundstück oder ein benachbartes Areal ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll und Ihr Grundstück davon beeinträchtigt wird, bieten wir kompetente und frühzeitige anwaltliche Hilfe. Diese ist besonders wichtig, da Sie sich nach einer Festsetzung in der Regel nicht mehr auf Einwendungen berufen können, die Sie schon im Aufstellungsverfahren hätten geltend machen können.
Kompetente und engagierte Überprüfung der Planungsunterlagen, unter Beachtung vielfältiger gesetzlicher Bestimmungen ist zwingend notwendig, damit „Ihre Stimme“ neben derjenigen von vielen anderen Betroffenen nicht untergeht. Wir sorgen dafür, dass Sie gehört und Ihre Interessen berücksichtigt werden.

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