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Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht bildet einen Kernbereich unserer Tätigkeit. Wir bieten Ihnen eine Komplettbetreuung beim Kauf und der Veräußerung von bebauten und unbebauten, vermieteten oder unvermieteten Grundstücken, angefangen bei der An- und Verkaufsberatung, der Beratung bei schwierigen Ausgangssituationen bis hin zur Lösung von Abwicklungsproblemen bei Grundstückskaufverträgen. Gerade Käufer sollten sich bei jedem Grundstückskauf (bzw. Wohnungskauf) anwaltlich beraten und begleiten lassen, um keinen Vertrag mit ungünstigen oder benachteiligenden Regelungen abzuschließen. Mit der Geltendmachung und Abwehr von Mängelrechten aus Grundstückskaufverträgen bis zur Rückabwicklung sind wir bestens vertraut.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei der Vereinbarung und Durchsetzung von grundstücksbezogenen Rechten, wie Leitungs- und Wegerechten, Nießbrauchrechten und Reallasten

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